Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf.

Gegenstand

Gegenstand ist die wöchentliche Lieferung von Datensätzen zu neu im Schweizerischen Handelsregister eingetragenen Firmen, eingeschränkt auf die bei Vertragsschluss gewählten Branchen und Kantone.

Menge und Fehlmengen

Wesentlich

Massgebend ist die bei der Bestellung gewählte Wochenmenge. Sie ist Bestandteil des Vertrags und wird zusammen mit den übrigen Bestellangaben archiviert. Gezählt werden ausschliesslich Datensätze, die den bei der Bestellung gewählten Pflichtfeldern entsprechen; ein Datensatz ohne die verlangte Telefonnummer oder E-Mail-Adresse wird nicht geliefert und zählt nicht gegen die Wochenmenge.

Die Menge hängt davon ab, wie viele Firmen das Handelsregister in der betreffenden Woche in den gewählten Branchen und Kantonen einträgt. Diese Zahl schwankt, und sie liegt ausserhalb unseres Einflusses. Wird die Wochenmenge unterschritten, wird die Fehlmenge ausgewiesen und nach der bei der Bestellung gewählten Regel behandelt: auf die Folgewoche übertragen oder auf der nächsten Rechnung anteilig gutgeschrieben. Ist die Erweiterung auf benachbarte Branchen freigegeben, wird zuerst diese versucht.

Eine stillschweigende Auffüllung mit älteren oder fachfremden Einträgen findet nicht statt. Fehlmengen werden ausgewiesen, nicht kaschiert.

Preise, Abrechnung und Zahlung

Der Preis richtet sich nach der gewählten Wochenmenge und der gewählten Mindestlaufzeit und wird vor Vertragsschluss als Monatsbetrag ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.

Abgerechnet wird monatlich im Voraus, geliefert wöchentlich. Ein Monat entspricht dabei 52/12 Wochen; der Monatsbetrag ist deshalb nicht das Vierfache einer Wochenlieferung. Die Zahlung wird über Stripe abgewickelt; wir speichern selbst keine Karten- oder Kontodaten.

Wird die Wochenmenge während der Laufzeit geändert, wird die laufende Periode anteilig verrechnet oder gutgeschrieben. Bleibt eine Zahlung aus, wird die Lieferung ausgesetzt, bis die Zahlung eingegangen ist; der Vertrag bleibt bestehen.

Exklusivität

Keine

Die Abos sind nicht exklusiv. Derselbe Datensatz kann in derselben Woche an mehrere Kundinnen und Kunden geliefert werden. Zugesichert wird ausschliesslich, dass derselbe Datensatz derselben Kundin nie zweimal geliefert wird.

Telefonnummern: Prüfpflicht vor dem Anruf

Wesentlich

Die gelieferten Telefonnummern sind aus öffentlich zugänglichen Quellen recherchiert. Sie sind nicht darauf geprüft, ob im Telefonverzeichnis ein Werbestern («Wünscht keine Werbung») eingetragen ist. Eine solche Prüfung wird weder zugesichert noch geschuldet, und die Lieferung einer Nummer ist keine Aussage darüber, dass ein Werbeanruf auf sie zulässig wäre.

Die Kundschaft verpflichtet sich, vor jedem Werbeanruf den Verzeichniseintrag der betreffenden Nummer abzufragen und bei vorhandenem Werbestern von einem Anruf abzusehen. Die Abfrage ist unentgeltlich möglich über search.ch oder local.ch; mit jedem Datensatz wird der Direktlink auf die Abfrage der jeweiligen Nummer mitgeliefert.

Was uns bekannt ist, wenden wir an: Nummern, zu denen uns ein Sterneintrag vorliegt, werden nicht ausgeliefert. Da wir nicht alle Nummern abfragen können, ersetzt das die Prüfung durch die Kundschaft ausdrücklich nicht.

Nutzung der Daten

Die Daten dürfen für die eigene Geschäftsanbahnung verwendet werden. Weiterverkauf, Weitergabe an Dritte und Aufnahme in weiterverkaufte Datenbestände sind untersagt.

Die Einhaltung des Lauterkeitsrechts bei der eigenen Ansprache obliegt der Kundschaft, insbesondere UWG Art. 3 Abs. 1 lit. u für Telefonwerbung und lit. o für Massen-E-Mail-Werbung. Meldet eine kontaktierte Person den Widerspruch bei uns, wird sie systemweit gesperrt und darf nicht weiter kontaktiert werden.

Laufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit wird bei der Bestellung gewählt: ein Monat, sechs Monate oder zwölf Monate. Eine längere Bindung senkt den Preis pro Lead; der Rabatt steckt im Monatsbetrag und nicht in einer anderen Abrechnungsweise — auch ein Zwölfmonatsabo wird monatlich verrechnet.

Gekündigt werden kann jederzeit im Kundenbereich. Die Kündigung wird auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam, bei einer noch laufenden Mindestlaufzeit auf deren Ende. Bis dahin wird geliefert und verrechnet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag monatlich weiter und ist monatlich kündbar.

Bereits gelieferte Datensätze bleiben nach der Kündigung nutzbar und im Kundenbereich abrufbar. Die Pflicht zur Verzeichnisprüfung vor dem Anruf besteht dabei unverändert weiter.

Entwurfsstand. Vor dem produktiven Betrieb anwaltlich zu prüfen — dieser Text ist von Entwicklerhand und ersetzt keine Rechtsberatung.